Arbeitgeberermittlung
zur Pfändung des Arbeitseinkommens

Voraussetzung ist auch hier: Zutreffender Vor- und Familienname

Diese Person wohnt an einer bekannten Adresse und das Geburtsdatum liegt vor.

Wir ermitteln den Arbeitgeber der angefragten Person, bzw. die Sozialkasse oder das jeweilige Arbeitsamt, welches für den laufenden Unterhalt der Person aufkommt. Sollte der oder die  Angefragte selbständig sein, so erfahren Sie Datum und Ort der der Gewerbeanmeldung und Beteiligungen an GmbHs, KGs, AGs, bundesweit. Ist die angefragte Person Rentner, so ermitteln wir die zuständige Rentenversicherung und das Rentenzeichen.

Hinweis: Sogenannte "Schwarzarbeitsverhältnisse" lassen sich von uns in diesem Rahmen praktisch nie ermitteln. Leider sind solche Nachforschungen oft mit erheblichem Aufwand verbunden und erfordern den Einsatz einer Detektei vor Ort. Haben Sie klare Hinweise, dass Ihr Schuldner einer irregulären Tätigkeit nachgeht, schildern Sie uns dies bitte VOR DER Auftragserteilung detailliert in einer e-mail oder einem Fax.

UNSER PREIS FÜR DIESES ANGEBOT:                  Euro 125.-