Informationsstand: Dez. 2000
Über die Mehrwertsteuer im e-commerce-Bereich diskutiert derzeit das Europäische
Parlament. Geplant ist die Novellierung der Richtlinie 77/388/EWG bezüglich der
mehrwertsteuerlichen Behandlung bestimmter elektronisch erbrachter Dienstleistungen.
Lieferungen zwischen EU-Unternehmen unterliegen in puncto Mehrwertsteuer seit Jahren dem
Bestimmungsland-Prinzip. Der Käufer führt den in seinem Land üblichen
Mehrwertsteuersatz der Rechnung an sein eigenes Finanzamt ab.
Normalerweise fallen für Lieferungen einer US-Firma in Deutschland Zölle an. Da die Europäische Union Wettbewerbsverzerrungen befürchtet, müssen auch nichteuropäische Firmen in Europa Steuern abführen, wenn sie dort Handel treiben. Dabei können sie sich aber bisher das Land, in dem sie die Steuer entrichten wollen, noch frei aussuchen. In den USA sind Online-Verkäufe über die Grenzen der Bundesstaaten hinweg bis auf weiteres von der Besteuerung ausgenommen. Anfang des Jahres wurde das Moratorium für Internet-Steuern auf unbestimmte Zeit verlängert, obwohl einzelne US-Staaten zunehmend Druck auf Washington ausüben. Ein grosser Teil der Einnahmen, der value-added-tax (Mehrwertsteuer), man spricht von 2-stelligen Milliardenbeträgen, droht einzelnen Staaten wegzubrechen. Seit langem wollen die Europäer den E-commerce in das GATS- Abkommen /General Agreement on Trade and Services/ aufgenommen wissen, die Amerikaner lehnen dies bislang ab. Virtuelle Waren wie Filme, Software oder Musik, die auf konventionellen, physischen Trägern wie Magnetband oder Disk geliefert werden, sind zollpflichtig, wenn Sie aus den USA kommen. Unsere Dienstleistungen unterliegen dem Zoll nicht, sie sind davon befreit. Unsere Kunden können oder müssen auch keine Vorsteuer aus unserem Rechnungsbetrag errechnen und an das heimische Finanzamt abführen.